der Erwerb und die Unterhaltung von Grundstücken, welche als Betriebsgrundstücke dem Rhenser Mineralbrunnen dienen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Holger Sieck
Mainz
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
wohin der Sitz von Frankfurt am Main verlegt wurde ( AG Frankfurt HRB 76180)
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 18
Sonstige Rechtsverhältnisse
Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2005, der durch Beschluss der Gesellschafterversammlung am 08.02.2006 neu gefasst wurde. Der Sitz der Gesellschaft wurde nach Rhens verlegt.
Es ist ein Rumpfgeschäftsjahr von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.02.2017 bis zum 31.12.2017 festgesetzt. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 01.01.2018 auf das satzungsmäßige Geschäftsjahr beginnend jeweils am 01. Januar eines Jahres und endend jeweils am 31. Dezember eines Jahres festgesetzt.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 204/16) vom 15.12.2016 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 204/16) vom 01.02.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.