Handelsregister · HRB 67547
Chronologischer Auszug
RM Rheiner Management AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) RM Rheiner Management AG b) Köln Geschäftsanschrift: Friesenstr. 50, 50670 Köln c) Herstellung und der Vertrieb von Bekleidungsartikeln und Textilien sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. | 220.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Schneider, Alfred Josef, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Issels, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 30.09.1974 Die Hauptversammlung hat am 08.09.2009 beschlossen, den Sitz von Rheine (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRB 4176) nach Köln zu verlegen und entsprechend die Satzung in § 1 Abs. (2) zu ändern; ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. (3) zu ändern; die Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) zu ändern; die Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Aumtsdauer, Amtsniederlegung) Abs. (6) zu ändern; die Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) zu ändern. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 26.08.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe von bis zu 110.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Barund/oder Sacheinlage um bis zu 110.000,-- EUR zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre bei ein- oder mehrmaliger Ausnutzung des genehmigten Kapitals bis zu einem Kapitalerhöhungsbetrag auszuschließen, der 10 % des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, um die neuen Aktien gegen Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden andere Aktien und Bezugsrechte auf Aktien angerechnet, die seit Beschlussfassung über diese Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgegeben, veräußert bzw. begründet worden sind. Weiter ist der Vorstand ermächtigt, bei Sachkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Kapitalerhöhung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung zu ändern, soweit von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung Gebrauch gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird. | a) 30.10.2009 Engeland | |
| 2 | a) Die Hauptversammlung hat am 27.08.2009 beschlossen, den Sitz von Rheine (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRB 4176) nach Köln zu verlegen und entsprechend die Satzung in § 1 Abs. (2) zu ändern; ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. (3) zu ändern; die Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) zu ändern; die Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Aumtsdauer, Amtsniederlegung) Abs. (6) zu ändern; die Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) zu ändern. | a) 10.11.2009 Engeland b) Datum der Hauptversammlung lfd. Nr. 1 Spalte 6 a) von Amts wegen berichtigt. | ||||
| 3 | c) Herstellung und der Vertrieb von Bekleidungsartikeln und Textilien sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Außerdem ist die Gesellschaft zur Vewaltung und Anlage eigenen Vermögens berechtigt. | a) 08.12.2009 Engeland b) lfd. Nr. 1, Spalte 2 c) von Amts wegen ergänzt. | ||||
| 4 | b) Bestellt als Vorstand: Neuroth, Hans Peter, Meerbusch, *XX.XX.XXXX | a) 07.07.2010 Reimer | ||||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Schneider, Alfred Josef, Köln, *XX.XX.XXXX Vertretungsregelung geändert, nunmehr Vorstand: Neuroth, Hans Peter, Meerbusch, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Hauptversammlung vom 30.08.2012 hat beschlossen, die Satzung in § 8 Abs. (1) (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) sowie die Überschrift des § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht, Mitteilungen) neuzufassen. § 15 wurde darüberhinaus um die Sätze 9 u. 10 ergänzt. | a) 04.09.2012 Rottländer | |||
| 6 | a) Die Hauptversammlung vom 20.08.2020 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht, Mitteilungen) durch Hinzufügen von Abs. 5 u. Abs. 6 sowie in § 16 (Vorsitz der Hauptversammlung) durch Hinzufügen von Abs. 3 beschlossen. | a) 26.08.2020 Rottländer |
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