Handelsregister · HRB 67547

Chronologischer Auszug

RM Rheiner Management AG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
RM Rheiner Management AG

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Friesenstr. 50, 50670 Köln

c)
Herstellung und der Vertrieb von
Bekleidungsartikeln und Textilien sowie die
Vornahme aller sonstigen hiermit
zusammenhängenden Geschäfte.
220.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt
es die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Schneider, Alfred Josef, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Vorstand:
Dr. Issels, Georg, Köln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 30.09.1974
Die Hauptversammlung hat am 08.09.2009 beschlossen,
den Sitz von Rheine (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRB 4176)
nach Köln zu verlegen und entsprechend die Satzung in § 1
Abs. (2) zu ändern;
ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend
die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. (3) zu
ändern;
die Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) zu ändern;
die Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Aumtsdauer,
Amtsniederlegung) Abs. (6) zu ändern;

die Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) zu
ändern.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum
26.08.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch
Ausgabe von bis zu 110.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Barund/oder Sacheinlage um bis zu 110.000,-- EUR zu erhöhen.
Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen. Darüber hinaus ist der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei
Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen das Bezugsrecht der
Aktionäre bei ein- oder mehrmaliger Ausnutzung des
genehmigten Kapitals bis zu einem Kapitalerhöhungsbetrag
auszuschließen, der 10 % des im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum
Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals nicht überschreitet, um die neuen Aktien gegen
Bareinlagen zu einem Ausgabebetrag auszugeben, der den
Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Auf die
vorgenannte 10 %-Grenze werden andere Aktien und
Bezugsrechte auf Aktien angerechnet, die seit
Beschlussfassung über diese Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß oder in
entsprechender Anwendung von § 186 Abs.3 Satz 4 AktG
ausgegeben, veräußert bzw. begründet worden sind.
Weiter ist der Vorstand ermächtigt, bei Sachkapitalerhöhung
mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen, soweit die Kapitalerhöhung zum
Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von
Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
Kapitalerhöhung festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, § 4 der Satzung zu ändern,
soweit von der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung Gebrauch
gemacht bzw. die Ermächtigung gegenstandslos wird.
a)
30.10.2009
Engeland
2a)
Die Hauptversammlung hat am 27.08.2009 beschlossen,
den Sitz von Rheine (bisher Amtsgericht Steinfurt, HRB 4176)
nach Köln zu verlegen und entsprechend die Satzung in § 1
Abs. (2) zu ändern;
ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend
die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. (3) zu
ändern;
die Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) zu ändern;
die Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Aumtsdauer,
Amtsniederlegung) Abs. (6) zu ändern;

die Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) zu
ändern.
a)
10.11.2009
Engeland

b)
Datum der
Hauptversammlung lfd.
Nr. 1 Spalte 6 a) von
Amts wegen berichtigt.
3c)
Herstellung und der Vertrieb von
Bekleidungsartikeln und Textilien sowie die
Vornahme aller sonstigen hiermit
zusammenhängenden Geschäfte.
Außerdem ist die Gesellschaft zur
Vewaltung und Anlage eigenen Vermögens
berechtigt.
a)
08.12.2009
Engeland

b)
lfd. Nr. 1, Spalte 2 c) von
Amts wegen ergänzt.
4b)
Bestellt als
Vorstand:
Neuroth, Hans Peter, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
a)
07.07.2010
Reimer
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Alfred Josef, Köln, *XX.XX.XXXX
Vertretungsregelung geändert, nunmehr
Vorstand:
Neuroth, Hans Peter, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Hauptversammlung vom 30.08.2012 hat beschlossen, die
Satzung in § 8 Abs. (1) (Zusammensetzung, Amtsdauer,
Amtsniederlegung) sowie die Überschrift des § 15
(Teilnahmerecht und Stimmrecht, Mitteilungen) neuzufassen.
§ 15 wurde darüberhinaus um die Sätze 9 u. 10 ergänzt.
a)
04.09.2012
Rottländer
6a)
Die Hauptversammlung vom 20.08.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 15 (Teilnahmerecht und Stimmrecht,
Mitteilungen) durch Hinzufügen von Abs. 5 u. Abs. 6 sowie in
§ 16 (Vorsitz der Hauptversammlung) durch Hinzufügen von
Abs. 3 beschlossen.
a)
26.08.2020
Rottländer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.