Die Übernahme von Hausmeister-, Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die Hausverwaltung für Dritte, die Fuhrparkverwaltung, der Softwarevertrieb, das Catering, der Betrieb einer Betriebskantine, der Betrieb von Hotels samt zugehörigem Gastronomiebetrieb. Nach dem Kreditwesengesetz und nach § 34 c GewO genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Liquidator(in)
Reinhard Listl
Kelheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.02.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2003 mit Nachtrag vom 04.03.2004 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2009 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.09.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 7 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat mit der RL Holding GmbH mit Zustimmung der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom 28. Februar 2003 und vom 28. Februar 2003 am 28. Februar 2003 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.05.2003. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 7/8 SB;
Beschluss Bl. 22 SB;
Beschlüsse Bl. 25, 28 SB; neue Satzung Bl. 29 SB;
Beschluss Bl. 32 SB;
Insolvenz
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.