Die Vermittlung von Factoring-Geschäften und die Erbringung zugehöriger Dienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dennis Schön
Kaarst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.08.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2003 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst und insbesondere § 1 (Firma) und § 2 ( Gegenstand) geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2003 hat die teilweise Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist vor § 1 durch eine Präambel ergänzt worden. § 4 Abs.4 Satz 2 ist entfallen. Nach § 7 Abs. 9 Satz 1 ist ein weiterer Satz eingefügt.Nach § 11 sind neue §§ 12 (Beirat) und 13 (Schiedsgericht) eingefügt. Die bisherigen §§ 12 bis 14 sind nunmehr §§ 14 bis 16.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 9ff. Sonderband
Beschluss Blatt 24 f Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff Sonderband
Beschluss Blatt 48 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 66 ff. Sonderband
Beschluss Blatt 87 f Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 94 ff Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.