Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer einer GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin sind berechtigt, die Kommanditgesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich selbst oder mit einem von ihnen vertretenen Dritten, insbesondere der persönlich haftenden Gesellschafterin, abschließen - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
252
Theodor Semmelhaack
Elmshorn
252
Semmelhaack Zweite Geschäftsführungs GmbH
275
Semmelhaack TH Beteiligungs GmbH
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.