Handelsregister · HRB 734285
Chronologischer Auszug
Rittergarten gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Rittergarten Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) b) Tuttlingen Geschäftsanschrift: Donaustraße 26, 78532 Tuttlingen c) Förderung der Kultur, insbesondere unabhängige alternative Kulturarbeit, unter besonderer Berücksichtigung von Künstlern aus der Region. Förderung von Begegnungen und Kontakten unter Jugendlichen und Erwachsenen sowie politische Bewusstseinsbildung. | 1.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Manz, Andreas, Wurmlingen, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2010. | a) 08.07.2010 Reusch | |
| 2 | a) Firma geändert; nun: Rittergarten gemeinnützige GmbH b) Änderung der Geschäftsanschrift: Neuhauser Straße 47, 78532 Tuttlingen | Stammkapital nun: 25.000,00 EUR | a) Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.09.2010 auf 25.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), § 3 (Stammkapital) beschlossen. | a) 08.10.2010 Skubinna | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 18.01.2013 (3(5) IN 11/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). | a) 31.01.2013 Schröter |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.