Handelsregister · HRB 734285

Chronologischer Auszug

Rittergarten gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rittergarten Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)

b)
Tuttlingen
Geschäftsanschrift:
Donaustraße 26, 78532 Tuttlingen

c)
Förderung der Kultur, insbesondere
unabhängige alternative Kulturarbeit, unter
besonderer Berücksichtigung von Künstlern
aus der Region. Förderung von
Begegnungen und Kontakten unter
Jugendlichen und Erwachsenen sowie
politische Bewusstseinsbildung.
1.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Manz, Andreas, Wurmlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2010.
a)
08.07.2010
Reusch
2a)
Firma geändert; nun:
Rittergarten gemeinnützige GmbH

b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Neuhauser Straße 47, 78532 Tuttlingen
Stammkapital
nun:
25.000,00
EUR
a)
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 13.09.2010
auf 25.000,00 EUR
erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2010 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma), §
3 (Stammkapital) beschlossen.
a)
08.10.2010
Skubinna
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 18.01.2013
(3(5) IN 11/13) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
31.01.2013
Schröter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.