An- und Verkauf, Vermittlung und Verwaltung von Immobilien sowie grundstücksgleichen Rechten und aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer einzeln vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Einzelvertretung ermächtigt haben. Im Übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführern kann die Befugnis verliehen werden, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Andreas Ritter
Geesthacht
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.