Handelsregister · HRB 4223

Registerinformationen

RITTER Fenster & Türen GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
RITTER Fenster & Türen GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lutherstadt Wittenberg
Geschäftsanschrift
Belziger Str. 91, 06889 Lutherstadt Wittenberg OT Dobien

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4223
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
09.01.2024
Abrufstand
03.04.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Produktion von Kunststofffenstern und Schalldämmungen; Handel und Montage von Fenstern und Bauelementen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Holger Schrödter

Wittenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Hannes Bartel

Luth. Wittenberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2003, zuletzt geändert am 12.12.2003.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag Bl. 19 SB;
  • von Amts wegen berichtigt
  • Von Amts wegen berichtigt.

Unternehmensvertrag

  • Die Gesellschaft hat als abführungsverpflichtete Gesellschaft mit der Ritter-Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Lutherstadt Wittenberg (Amtsgericht Stendal HRB 19509) am 09.10.2013 einen Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tage zugestimmt.
  • Der am 09.10.2013 mit der Ritter-Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Lutherstadt Wittenberg (Amtsgericht Stendal HRB 19509) geschlossene Ergebnisabführugnsvertrag wrude am 16.11.2023 neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.