Handelsregister · HRB 4443

Registerinformationen

RITTAL RPK Produkte & Komponenten Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Wetzlar

Unternehmen

Stammdaten

Firma
RITTAL RPK Produkte & Komponenten Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Herborn
Geschäftsanschrift
Auf dem Stützelberg, 35745 Herborn

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 4443
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Letzte Eintragung
11.11.2024
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Rittal RPK Produkte & Komponenten GmbH & Co.KG

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Friedhelm Karl Georg Loh

Dietzhölztal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Nikolaus Franz Josef Mohr

Trier

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2000
  • Die Gesellschafterversammlung vom 8.12.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag im übrigen vollständig neu gefaßt.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 09.02.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 10 - 15 Sonderband
  • Blatt 18 ff. Sonderband
  • Blatt 23 ff. Sonderband
  • Blatt 50 ff. Sonderband
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB für Mehrfachvertretung befreit.
  • Fall 10
  • Fall 11
  • Fall 12
  • Fall 13

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.