Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassenwart. Sie sind gerichtlich und außergerichtlich zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Vorsitzende des Vorstandes ist allein unterschriftsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende, der Sekretär und der Kassenwart benötigen für alle Rechtsgeschäfte zwei gemeinsame Unterschriften.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Esat Husaj
Berlin
274
Gani Nikqi
Berlin
274
Aferdita Bellegu-Husaj
Berlin
274
Shkelzen Kelmendi
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.