Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Personen. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Norbert Weiß
Freiburg im Breisgau
befugt zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins, zur Wahrnehmung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des Vereins und für die Führung der laufenden Geschäfte und Gesamtleitung der Vereinseinrichtungen und Wohnstätten sowie weitere Einrichtungen und Vereinsdienste mit der Beschränkung, dass zum Erwerb, zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ein zustimmender Beschluss des Gesamtvorstands erfoderlich ist. Vorstand
Michael Weymann
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Jörg Klaiber
Bad Krozingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.03.1973 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 21.06.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Organe des Vereins) und 9a (besonderer Vertreter/in) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.07.2011 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.10.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 7 (Die Mitgliederversammlung), § 8 (Der Gesamtvorstand), § 9 (Der geschäftsführende Vorstand) und § 15 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.04.2006.
Tag der ersten Eintragung: 27.04.1973
Neufassung der Satzung: Sonderband II Blatt 57 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband II Blatt 7 ff.
Geänderte Satzung: AS 283 ff. Änderungsbeschluss: AS 237 ff.
Neufassung der Satzung: As. 375 ff
Geänderte Satzung: AS 815 ff.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.05.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.04.2016 und vom 10.05.2016 aus seinem Vermögen sämtliche Aktiva und Passiva des Vereins, die in der Spaltungsbilanz enthalten sind, jeweils als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ring der Körperbehinderten gGmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 714310) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.