Handelsregister · HRB 175175

Chronologischer Auszug

Riff freie Medien gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
RiffReporter UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Aßmannshauser Straße 17, 14197
Berlin

c)
Dienstleistungen für Journalisten
und andere kreative Berufe, insbesondere Aufbau einer Plattform
zur Teamgründung, Kooperation, Sicherstellung journalistischer
Qualität, Publizieren und gemeinsamem Auftreten
5.000,00 EURa)
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Geschäftsführer:
1.
Krämer, Tanja, *XX.XX.XXXX, Bremen

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Perry, Joellen, *XX.XX.XXXX, Hamburg

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
3.
Schwägerl, Christian, *XX.XX.XXXX,
Berlin
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
17.11.2015 mit Änderung vom
11.03.2016 in § 19 (Gründungsaufwand)
a)
14.03.2016
Melchior
2b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Krämer, Tanja

Nicht mehr Geschäftsführer:
2. Perry, Joellen
a)
29.07.2016
Reiner
3a)
Riff freie Medien GmbH
25.000,00 EURa)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2017
ist das Stammkapital um 20.000
EUR auf 25.000 EUR erhöht und
der Gesellschaftsvertrag geändert
in § 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital).
a)
18.08.2017
Schnitker
4a)
Riff freie Medien gGmbH
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung: Die Gesellschaft betreibt und unterstützt
Forschung u.a. in den Bereichen
Journalismus und Rolle des Journalismus im demokratischen Gemeinwesen, zum Beispiel durch
ein Forschungsprojekt mit einem
akademischen Träger (FU Berlin) über journalistische Nachhaltigkeit und Erlösmodelle. Gegenstand der kommunikations- und
publizistikwissenschaftlichen Untersuchung ist es, wie unabhängiger Qualitätsjournalismus, der für
den demokratischen Meinungsbildungsprozess unerläßlich ist, dessen traditionelle Finanzierungswege aber durch zahlreiche Faktoren am Kollabieren sind, sich
auf neue Weise unabhängig und
nachhaltig finanzieren kann. Ein
weiteres Projekt erkundet durch
Feldforschung, wie Qualitätssicherung durch Lektoren und Journalisten erfolgt. Alle Forschungsergebnisse werden zeitnahe veröffentlicht. 2. Förderung der Bildung: Die Gesellschaft führt Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Medienschaffende im
Bereich Journalismus und Medien durch oder fördert diese, zum
Beispiel in Form von Weiterbildungen zur Qualitätssicherung im
journalistischen Arbeitsprozess,
um die Öffentlichkeit mit verläßlichen Informationen (sorgfältig
recherchiert und wahrheitsgetreu
wiedergegeben) zu versorgen. Die
Gesellschaft führt Maßnahmen
der Medienbildung durch oder
fördert diese, zum Beispiel durch
eine Kooperation mit staatlich geführten oder gemeinnützig organisierten Bibliotheken und Schulen
zur Vermittlung journalistischer
Arbeitsweisen und Themen. Dies
soll erfolgen, indem Journalisten
zum Beispiel in der Zentral- und
Landesbibliothek Berlin und bei
gemeinnützigen Bildungsträgern
Vorträge halten und dadurch der
Öffentlichkeit, insbesondere jungen Menschen, Grundlagen der
Medienarbeit vermitteln. Die Gesellschaft ist für eine freie und demokratische Meinungsbildung auf
verläßliche, fundierte und vielfältige Informationsangebote angewiesen. Die Gesellschaft fördert deshalb Recherche, Qualitätssicherung und Vermittlung von
qualitativ hochwertiger journalistischer Arbeit freier Journalisten,
die zur Volksbildung beiträgt und
deren Themen sich auf das in § 52
Abs.2 AO beschriebene Spektrum
gemeinnütziger Zwecke und verwandter Bereiche beziehen. Dies
geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder
Preise. Die Allgemeinheit ist über
die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien
durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren, Die Gesellschaft entwickelt oder fördert technische oder
auch künstlerische Hilfsmittel, mit
denen Journalismus, Wissenschaft
und Gesellschaft im Dienst gemeinnütziger Zwecke nachhaltig
verbunden werden können, zum
Beispiel OpenSource-Tools, die
Experten und die Bevölkerung
in den journalistischen Arbeitsprozess einbinden oder interaktive, künstlerische Medienapplikationen, und stellt diese kostenfrei öffentlich zur Verfügung. Dadurch werden die Ressourcen effizienter genutzt. Zudem dienen
diese Maßnahmen auch der Medienbildung, weil Experten und
Bevölkerung den medialen Arbeitsprozess miterleben. 3. Förderung des demokratischen Staatswesens: Die Gesellschaft entwickelt und fördert Maßnahmen, die
der Zersetzung des Vertrauens in
das demokratische Staatswesen
und öffentliche Institutionen und
der Zersetzung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und
Informationsfreiheit durch "Fake
News", irreführende Informationen in sozialen Medien, mediale
Fehler und Falschdarstellungen
entgegenwirken. Sie tut dies, indem sie sprachliche, inhaltliche
und rechtliche Qualitätssicherung
durch Lektoren, Faktenprüfer und
Medienrechtler bei journalistischen Projekten, die sich auf Themen aus § 52 Abs.2 AO beziehen,
unterstützt. Dies geschieht zum
Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise für solche journalistischen Projekte. Die
Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen
und die Vergaberichtlinien durch
entsprechende Veröffentlichungen
der Gesellschaft zu informieren. 4.
Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens: Die Gesellschaft
fördert die Entwicklung einer internationalen Gesinnung und des
Völkerverständigungsgedankens
unter Journalisten und in der Öffentlichkeit, zum Beispiel indem
sie durch Programme oder Stipendien die internationale Zusammenarbeit freier Journalisten und
das mehrsprachige Publizieren
fördert und zum Entstehen einer
europäischen Öffentlichkeit beiträgt. Die Allgemeinheit ist über
die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien
durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. (2) Die Körperschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
a)
Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2017;
13.09.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und §
2 (Gegenstand) sowie ergänzt um §
3a (Mittelverwendung) sowie weiter geändert in § 3a (Mittelverwendung), § 12 (Abfindung) und in §
14 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung)..
a)
17.11.2017
Schnitker
5b)
Geschäftsanschrift:
Konstanzer Straße 15, 10707 Berlin
a)
18.12.2023
Förster

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.