Handelsregister · HRB 195
Chronologischer Auszug
"Riewa" Wohnungsbau und Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Hof
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) "Riewa" Wohnungsbau und Verwaltungs GmbH b) Schwarzenbach a.d. Saale c) Die Herstellung von Wohngebäuden jeder Art, der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen sowie die Verwaltung von Gebäuden und Wohnungen auf eigene oder auf fremde Rechnung. | 150.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Piffl, Günter, Kaufmann, Schwarzenbach a.d. Saale einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.10.1965 zuletzt geändert am 01.12.1994 | a) 16.09.2003 Baier b) Tag der ersten Eintragung: 01.02.1966. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 113 ff SB; | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 25.07.2005 (Az. IN 305/05) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 25.07.2005 Baumgärtel b) Beschluss Bl. 133 SB; | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 07.09.2005 (Az. IN 305/05) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 07.09.2005 Baumgärtel b) Beschluss Bl. 134 SB; | ||||
| 4 | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 10.09.2020 (Az. IN 305/05) mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. | a) 15.09.2020 Stark |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.