Handelsregister · HRB 11565

Chronologischer Auszug

Rieß & Partner GmbH · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rieß & Partner GmbH

b)
Mettenheim

c)
die Vermittlung von Werkstoffen und
Materialien für die Möbelfertigung sowie
artverwandte Geschäfte.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft wird vertreten, wenn nur ein
Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen
allein; wenn mehrere Geschäftsführer bestellt
sind, durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit
einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, ist dieser stets befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Rieß, Bernd, Industriekaufmann, Mettenheim
einzelvertretungsberechtigt
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.06.1995
a)
26.01.2006
Gebel

b)
Tag der ersten
Eintragung: 16.08.1995

Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms
HRB 1565 getreten.
Freigegeben am
26.01.2006.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Danziger Str. 6, 67582 Mettenheim
a)
01.12.2009
Schneider

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.