Handelsregister · HRB 182761

Chronologischer Auszug

Riesenkampff Stiftung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Riesenkampff Stiftung gemeinnützige GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
c/o Dr. Nikolai Riesenkampff,
Giesebrechtstraße 17, 10629 Berlin

c)
die ideelle und materielle Förderung und Pflege der Unterstützung
von hilfsbedürftigen Personen im
Sinne von § 53 der Abgabenordnung sowie der Wohlfahrt, der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung
und Erziehung, der Entwicklungszusammenarbeit und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 der Abgabenordnung
im Inland und im EU-Ausland,
insbesondere in Estland, Lettland
und Litauen; die Beschaffung von
Mitteln für die Verwirklichung
der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch juristische Personen des
öffentlichen Rechts; Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke
durch: die unmittelbare Hilfe für
Menschen in Not, insbesondere
für Kinder, Heranwachsende und
Familien, z. B. durch Versorgung
mit Lebensmitteln, Bekleidung
und Hausrat sowie die Schaffung
von Unterkünften; die Unterstützung von Kindern, Heranwachsenden und Familien bei der sozialen Entwicklung und Integration, z. B. durch Bildungs- und
Ausbildungsmaßnahmen wie etwa berufsvorbereitende Kurse und
Sprachunterricht oder durch sportliche Veranstaltungen; der Zweck
der Förderung der Jugend- und
Altenhilfe wird auch durch die unmittelbare Unterstützung von benachteiligten oder in persönliche
Not geratenen Kindern, Jugendlichen und Alten, die Förderung des
Betriebes von Kinder-, Jugendund Altenpflegeeinrichtungen, die
Unterstützung von sozialen und
medizinischen Einrichtungen jeglicher Art im Kinder-, Jugendund Altenbereich einschließlich
Bildungseinrichtungen sowie von
Fortbildungs- und Forschungseinrichtungen, die sich mit sozialen
und medizinischen Problemen von
Kindern, Jugendlichen und Alten
befassen, jeweils durch den unmittelbaren Betrieb solcher Einrichtungen oder die direkte Weitergabe von Mitteln an bestehende Einrichtungen verwirklicht;
der Zweck der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit wird
auch durch die Unterstützung von
in den jeweiligen Entwicklungsländern gelegenen sozialen und
medizinischen Einrichtungen jeglicher Art im Kinder-, Jugendund Altenbereich einschließlich
von Bildungseinrichtungen sowie von Fortbildungs- und Forschungseinrichtungen, die sich
mit sozialen und medizinischen
Problemen von Kindern, Jugendlichen und Alten befassen, jeweils
durch die direkte Weitergabe von
Mitteln an bestehende Einrichtungen verwirklicht, aber auch
durch unmittelbare Maßnahmen
der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, etwa auch durch die Organisation von Bildungs- und Ausbildungspartnerschaften zur Weitergabe von Mitteln an bestehende Einrichtungen verwirklicht; der
Zweck der Förderung des Völkerverständigungsgedankens wird
auch durch unmittelbare Maßnahmen der Information über andere Kulturen, der Information über
Möglichkeiten des interkulturellen
Lernens und Dialogs, der Vergabe von für die Allgemeinheit zugänglicher Stipendien für interkulturelles Lernen, insbesondere für
junge Menschen, die Förderung
von Begegnungen zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen,
die Förderung wissenschaftlicher
Vorhaben und durch insbesondere Vortrags-, Bildungs- und Sportveranstaltungen, Veröffentlichungen und durch Öffentlichkeitsarbeit verwirklicht; die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen
der freien Wohlfahrtspflege, wenn
und soweit es sich um gemeinnützige und/oder mildtätige Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts handelt, sowie
sonstigen gemeinnützigen und/
oder mildtätigen Organisationen
im In- und Ausland; die Zusammenarbeit mit Behörden und sonstigen staatlichen Einrichtungen im
In- und Ausland bei der Planung
und Durchführung sozialer Aufgaben
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Dr. Riesenkampff, Nikolai,
*XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
12.05.2016 mit Änderung vom
01.11.2016 in § 2 (Gegenstand), §
3 (Selbstlosigkeit, Begünstigungsverbot, Vermögensbindung) und §
20 (Auflösung und Vermögensbindung)
a)
29.12.2016
Schnitker
2b)
Geschäftsanschrift:
c/o Dr. Nikolai Riesenkampff, Eiderstedter Weg 27, 14129 Berlin
a)
02.01.2017
Höcky

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.