TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Neumarkt i.d.Opf
Geschäftsanschrift
Wildbad 1, 92318 Neumarkt
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 6181
Gericht
Amtsgericht Würzburg
Letzte Eintragung
21.01.2009
Abrufstand
31.01.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
1. Die Förderung von Bildung und Erziehung, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes und gemäß den Leitlinien der Kongregation der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beteiligung an sowie die Förderung und den Betrieb von 1.1 Bildungseinrichtungen, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens; 1.2 Krankenhäusern mit allen damit in Verbindung stehenden Geschäften auf gemeinnütziger Grundlage; 1.3 ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen; 1.4 Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege und des betreuten Wohnens; 1.5 weiteren sozialen Einrichtungen, wie z.B. von Wohnheimen und Kindertagesstätten. 2. Zudem die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der in § 2 Abs. 1 genannten Zwecke anderer steuerbegünstigter Körperschaften, soweit sie nicht für eigene steuerbegünstigte Zwecke eingesetzt werden. 3. Für das Krankenhaus Nürnberg, das in geförderten Gebäuden betrieben wird, hat die Gesellschaft den Betrieb eines die Zielsetzung von KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) und BayKrG (Bayerischen Krankenhausgesetz) erfüllenden Krankenhauses für die Dauer von mindestens 25 Jahren, gerechnet ab dem Jahr 2002, zu gewährleisten. Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 20. Juni 2011 verabschiedete Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse wird in der vom Bischof der jeweiligen Diözese veröffentlichten Fassung übernommen. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2 Absatz 1 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der § 51 bis 68 AO erfüllen, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen, durch Lieferungen oder durch die Erstellung von Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, IT-Dienstleistungen, die Übernahme von Managementaufgaben u. a. Geschäftsführungstätigkeiten, Qualitätsmanagement, IT, Personal, Finanzen sowie der Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere projektbezogenen Leistungen. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt insbesondere mit den zum Unternehmensverband der TGE-gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser (Niederbronner Schwestern) Provinz Deutschland gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Peter Häberl
Lauterhofen
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Rainer Beyer
Eckental
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 03.11.1980 zuletzt geändert am 12.12.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 28.03.2002 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens) in Abs. (10) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2002 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz und Gegenstand) Abs. 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2002 hat die Änderung des § 1 (Firma und Gegenstand der Gesellschaft) der Satzung beschlossen und einen § 1a (Gemeinnützigkeit) eingefügt.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2007 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 2 (Gegenstand der Gesellschaft).
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2011 hat die Änderung des § 10 Abs. 1 Ziffer 1.1 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2013 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2015 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2022 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Gemeinnützigkeit), 12 (Zuständigkeit des Aufsichtsrats), 15 (Geschäftsplanung) und 16 (Jahresabschluss) des Gesellschaftsvertrages sowie die Aufhebung des § 17 (Gründungskosten) beschlossen. § 18 wurde dadurch zu § 17 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.03.1981. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 54 ff So.
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 06.08.2002 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2002 und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2002 unter Fortbestand der Gesellschaft Teile des Vermögens auf die St. Theresien-Krankenhaus Nürnberg, Gemeinnützige Betriebs-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 19428) übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.