Handelsregister · HRB 100565 früher Amtsgericht Wolfsburg
Chronologischer Auszug
Rien/Hörmann Steuerberatungsgesellschaft GmbH · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rien/Hörmann Steuerberatungsgesellschaft GmbH b) Königslutter c) Gegenstand des Unternehmens ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz. Die Gesellschaft darf alle nach dem Steuerberatungsgesetz mit diesem Geschäftszweck zu vereinbarenden Tätigkeiten ausüben, insbesondere als Treuhandgesellschaft tätig sein. Sie ist berechtigt, sich an anderen Steuerberatungsgesellschaften zu beteiligen und auch Zweigniederlassungen zu errichten, soweit diese als auswärtige Beratungsstellen berufsrechtlich zulässig unterhalten werden können. | 50.000,00 DEM | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Zum alleinigen Geschäftsführer darf nur ein Steuerberater bestellt werden. Neben Steuerberatern dürfen, und zwar höchstens bis zur gleichen Personenzahl, nur Personen mit einer der in § 50 Ziffer 2 StBerG bezeichneten Berufsqualifikationen zu Geschäftsführern bestellt werden. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, wird sie durch zwei von ihenen oder einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten (Gesamtvertretung). Zu rechtswirksamer Gesamtvertreung der Gesellschaft ist stets die Mitwirkung eines Geschäftsführers erforderlich, der Steuerberater ist. Auch bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer ist die Erteilung von Alleinvertretungsbefugnis an einzelne Geschäftsführer, die Steuerberater sein müssen, zulässig. Die Gesellschafterversammlung kann allen oder einzelnen Geschäftsführern die Befugnis erteilen, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. b) Geschäftsführer: Hörmann, Cornelia, Steuerberater, Königslutter am Elm, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.11.1986 | a) 10.01.2006 Meißner b) Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 06.03.1987 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.01.2006. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Arndtstraße 2, 38154 Königslutter | a) 22.01.2020 Höffner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.