Handelsregister · HRB 1985

Chronologischer Auszug

Rieger Textilvertriebs GmbH · Amtsgericht Landshut

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rieger Textilvertriebs GmbH

b)
Pfarrkirchen

c)
Handel mit und der Vertrieb von Textilien
und sonstigen Waren aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Rieger, Irmgard, Masseurin, Pfarrkirchen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1984
a)
05.11.2003
König

b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.01.1985.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 2 SB;
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Galgenberg 2, 84347 Pfarrkirchen
a)
14.09.2010
Musiol
3a)
Die Liquidatoren vertreten gemeinsam.

b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Rieger, Irmgard, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Liquidator:
Walla, Maria, Sindelfingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt, solange sie alleinige
Liquidatorin ist.
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
03.01.2022
Hastreiter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.