Laden-, Messe- und Möbelbau, sowie Ausführung von Objekteinrichtungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Stephan Glas
Oberpframmern
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Maximilian Benedikt Heute
Wasserburg a.Inn
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2001.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2001 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2002 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 7 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.500,00 EUR auf 32.500,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Geschäftsführung), 8 (Verfügung über Geschäftsanteile), 9 (Kündigung), 10 (Ausscheiden eines Gesellschafters), 11 (Ableben eines Gesellschafters), 12 (Einziehung und Übertragung) und 14 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.01.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2022 hat die Änderung des § 1 Abs.1 (Firma) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2023 hat die Änderung des § 14 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen und § 18 (Beirat) neu eingefügt. Der bisherige § 18 wird § 19 (Schlussbestimmungen).
Freitext
Gesellschaftsvertrag Bl. 1 SB;
Beschlüsse Bl. 2 und 3 SB, neue Satzung Bl. 3 SB.
Beschluß und Satzung Bl. 4 SB.
SBBl. 5, HBBl. 21
HBBl. 33,34
HBBl. 38,39
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 12.12.2025 (Az. 601 IN 446/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.