Der erste Vorstand und der zweite Vorstand sind je einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des jeweiligen geschäftsführenden Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise berschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits und Ausgaben von mehr als DM 1000,--, die Zustimmung der übrigen Vosrstandschaft erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Knoll
Riedering
Vorstand
Johann Josef Marlog
Rohrdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.01.1993
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2007 hat die Anfügung der §§ 32 bis 34 (Gemeinnützigkeit) und 35 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.07.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1 So.
Protokoll Bl. 2 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 3, HBBl. 11
SBBl. 4, HBBl. 18
SBBl. 5, HBBl. 20
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung hat am 29.01.2004 den Vorstand geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.