Lieferung, Montage. Anstrich sowie Reparatur von Stahlschutzplanken, Markierung von Straßen und. Parkplätzen, Dauermarkierung und Lieferung sämtlicher Verkehrssicherungserzeugnisse. Die Gesellschaft ist berechtigt, derartige Geschäfte im In- und Ausland zu vermitteln, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, sich daran zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Vanessa Manuela Volkmann
Ötzingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Andreas Hauser
Oberndorf am Neckar
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.02.1967 zuletzt geändert am 02.04.2004
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist zunächst auf die Dauer von drei Jahren errichtet. Sie verlängert sich jeweils um drei weitere Jahre, sofern sie nicht sechs Monate vorher zum Jahresende gekündigt wird.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.06.2006.
Mit der "Volkmann & Rossbach GmbH", Montabaur (Amtsgericht Montabaur HRB 28208) wurde am 09.08.2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 07.09.2023 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.