Die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
André Michael Rickes
Goch
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2013
Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2015 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung der Ziffern 2.1 und 2.3, mit ihr die Änderung der Firma sowie der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Ferner wurde das Stammkapital um EUR 24.600,00 auf EUR 25.000,00 erhöht und Ziff. 2.2 entsprechend geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Nr. 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Von Amts wegen berichtigend eingetragen
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