Handelsregister · HRB 18881

Chronologischer Auszug

Richter und Sohn Dachdecker GmbH Dommitzsch · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Richter und Sohn Dachdecker GmbH
Dommitzsch

b)
Dommitzsch

c)
Ausführung von Dachdecker- und
Dachklempnerarbeiten, insbesondere:
Dacheindeckung,
Schonsteinsanierungsarbeiten,
Dachentwässerung, Dachstuhlbau,
Flachdachabdichtung; Fassadenarbeiten,
Gerüstbauarbeiten, Solartechnik,
Asbestabriss und Entsorgung durch
fachkundige Unternehmen sowie der
Handel mit Baustoffen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Richter, Frank, Dommitzsch, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.04.2002 mit Nachtrag vom
22.05.2002.
a)
03.06.2002
Schulze

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
15-20 SB
2b)
Geschäftsanschrift:
Torgauer Straße 17, 04880 Dommitzsch
Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3
EGGmbHG.
a)
14.05.2010
Preil

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.