Beteiligung an Handels- und Service-Gesellschaften auf dem Gebiete der Förder- und Hebezeuge, die Übernahme von deren persönlicher Haftung und die Führung von deren Geschäften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Till Robin Richter
Bremen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Bernd Fassauer
Harpstedt
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Martin Lührs
Sulingen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Die Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die für oder mit Gesellschaften vorgenommen werden, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Diese Befugnis gilt auch für Geschäftsführer, die zugleich Gesellschafter sind und für Geschäftsführer, die zugleich alleinige Gesellschafter der Gesellschaft sind.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.08.2006.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 13.04.1976 zuletzt geändert am 07.03.1996
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsanteile) und § 7 (Ausscheiden und Tod von Gesellschaftern) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Dauer, Zweigniederlassungen) und mit Ihr sowohl die Änderung der Firma als auch die Umstellung des Geschäftsjahres beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.