Handelsregister · HRB 6410

Registerinformationen

Richter+Frenzel Fulda GmbH · Amtsgericht Fulda

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Richter+Frenzel Fulda GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Petersberg
Geschäftsanschrift
Breitunger Str. 1, 36100 Petersberg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6410
Gericht
Amtsgericht Fulda
Letzte Eintragung
07.06.2024
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist der Großhandel mit sanitären, klima- und haustechnischen Erzeugnissen und verwandten Artikeln. Die Gesellschaft kann sich an Unternehmen ähnlicher Art beteiligen und solche verwalten, erwerben, Vertretungen auf dem Unternehmensgegenstand nach Absatz 1 übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere die Vertriebstätigkeit für den Standort Fulda der Richter + Frenzel GmbH + Co. KG.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Matthias Ziebahl

Herbstein, OT Altenschlirf

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Richter + Frenzel GmbH + Co. KG mit Sitz in Würzburg (AG Würzburg, HRA 220) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokurist(in)

Oliver Schad

Neuhof

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Prokurist(in)

Sven Kutzki

Uettingen

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 18.10.2013

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Unternehmensvertrag

  • Mit der Richter + Frenzel GmbH + Co. KG (Amtsgericht Würzburg HRA 220) als herrschendem Unternehmen ist am 04.11.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2013 zugestimmt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.