Handelsregister · HRB 1463

Registerinformationen

Richter Bauelemente GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Richter Bauelemente GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Pulsnitz
Geschäftsanschrift
Kamenzer Str. 20, 01896 Pulsnitz
Kapital
26.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 1463
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
15.07.2026
Abrufstand
23.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vertrieb und Montage von Bauelementen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Michael Hilbig

Dresden OT Langebrück

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 13.07.1990 zuletzt geändert am 22.08.2001
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2008 hat die Änderung des § 3 (Stammkapital/Beteiligung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2012 hat die Änderung der §§ 9 (Erbfolge) und 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 28.11.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 26 SB.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Leuchtkraft360 GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 46111) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2026 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.