Handelsregister · HRB 12290

Registerinformationen

Richmodis-Bräu vormals Brauhaus Fried. Winter GmbH · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Richmodis-Bräu vormals Brauhaus Fried. Winter GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Welserstraße 16, 51149 Köln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 12290
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
06.01.2022
Abrufstand
19.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und der Verkauf von Bier, Eis, bierähnlichen und alkoholfreien Getränken und der bei der Brauerei sich ergebenden Nebenprodukte.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andre Oos

Köln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.03.1981 ,zuletzt geändert am 17.12.1998

Unternehmensvertrag

  • Zwischen der Richmodis-Bräu vormals Brauhaus Fried. Winter GmbH als beherrschter Gesellschaft und der Gaffel-Brauerei Becker & Co. mit Sitz in Köln besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 17.12.1998. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der Richmodis-Bräu vormals Brauhaus Fried. Winter GmbH durch Beschluss vom 17.12.1998 zugestimmt.
  • Der mit der Privatbrauerei Gaffel Becker & Co. oHG (vormals Gaffel-Brauerei Becker & Co.) (AG Köln, HRA 7281) am 17.12.1998 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 02.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 23.09.1981
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.11.2001.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.