Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der 1. Vorstand und der 2. Vorstand. Beide sind alleinvertretungsberechtigt. Investitionen und finanzielle Verpflichtungen, welche einen Betrag von 2.500,00 EUR übersteigen sowie alle Arten von Darlehensaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Jahreshauptversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Alf David Wehner
Lörrach
Vorstand
Kevin Dünow
Lörrach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.05.2014 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 22.02.2015.
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz der Clique) beschlossen.
Freitext
Satzung: AS. 85-99 Protokoll: AS. 11, 81-83
Geänderte Satzung: AS. 129 ff
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