Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien und weiteren Vermögensgegenständen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, auch die Veräußerung von Immobilien. Geschäfte gemäß § 34c GewO werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sara Maria Mirabella
Obersulm
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Maximilian von Wietersheim
Abstatt
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1966 mit Nachtrag vom 20.11.2002 zuletzt geändert am 12.12.2003
Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines § 3 a (unbeschränkte Nachschusspflicht) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2010 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.11.2006.
Mit der "Kaufland Stiftung & Co. KG", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRA 102851) wurde am 05.12.2014 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 05.12.2014 zugestimmt hat.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.