Handelsregister · VR 1618

Chronologischer Auszug

Rhönklub Zweigverein Hilders e.V. · Amtsgericht Fulda

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rhönklub-Zweigverein Hilders

b)
Hilders
a)
Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder seinen
Stellvertreter vertreten.

b)
1. Vorsitzender:
Schindlauer, Werner, Polizeivollzugsbeamter im BGS,
Hilders
2. Vorsitzender:
Klewitz, Gerhard, Automobilverkäufer, Hilders
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 14.01.1990
a)
29.08.2005
Schütz

b)
Tag der ersten Eintragung:
02.02.1990
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Klewitz, Gerhard, Automobilverkäufer, Hilders
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Richter, Emil, Hilders, *XX.XX.XXXX
a)
31.10.2006
Nixdorf-Müller
3b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Richter, Emil, Hilders, *XX.XX.XXXX
a)
24.09.2015
Quell
4b)
Bestellt als
2. Vorsitzende:
Dittrich, Kirsten, Hilders, *XX.XX.XXXX
a)
19.04.2017
Quell

b)
Fall 4
5a)
Rhönklub Zweigverein Hilders e.V.
a)
Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des
Vereins erfolgt durch das Vorstandsgremium (die
Vorsitzenden)

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Schindlauer, Werner, Hilders, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
Vorsitzende:
Dittrich, Kirsten, Hilders, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Etzel, Roger, Hilders, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorsitzender:
Krenzer, Thomas, Hilders, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.07.2021 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Name) und 9 (Vorstand) beschlossen.
a)
09.08.2021
Quell

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.