Handelsregister · HRA 8122
Chronologischer Auszug
Rhön-Apotheke Kathrin Lenhart e.K. · Amtsgericht Schweinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rhön-Apotheke Mellrichstadt Carl-Hermann Anschütz b) Mellrichstadt | b) Inhaber: Anschütz, Carl-Hermann, Apotheker, Mellrichstadt | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau | a) 13.01.2003 Burkhart b) Tag der ersten Eintragung: 01.08.1980. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Rhön-Apotheke Mellrichstadt Carl-Hermann Anschütz e.K. | b) Die Firma ist durch Beifügung des Rechtsformzusatzes geändert. | a) 03.12.2003 Geßner | ||
| 3 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Marktplatz 14, 97638 Mellrichstadt | a) 14.09.2011 Biertempfel | |||
| 4 | a) Firma geändert, nun: Rhön-Apotheke Kathrin Lenhart e.K. | a) Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. b) Nicht mehr Inhaber: Anschütz, Carl-Hermann, Apotheker, Mellrichstadt Neuer Inhaber: Lenhart, Kathrin, Bad Kissingen, *XX.XX.XXXX | b) Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber Lenhart, Kathrin, *XX.XX.XXXX, ausgeschlossen. | a) 02.01.2014 Biertempfel |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.