Handelsregister · GnR 700163

Chronologischer Auszug

RheinRose eG · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
RheinRose eG

b)
Rheinstetten

c)
(1)
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs oder der
Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere
auch durch eine gute, sichere
Wohnungsversorgung, sowie deren
sozialen und kulturellen Belange mittels
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
(2)
dies wird erreicht durch folgende
Geschäftsgegenstände der
Genossenschaft:
a)
sie kann Bauten im In- und Ausland in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern, sich an Immobilienprojekten
beteiligen und Immobilien bzw.
Immobilienprojekte betreuen und
steuern;
b)
sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen;
c)
sie kann Projektre in Bezug auf
erneuerbare und alternative Energien
und allgemein Umweltschutz betreiben,
entwickeln und leiten;
d)
sie kann Beteiligungen erwerben, diese
verwalten und verkaufen.
Keine Nachschusspflicht.

Das Mindestkapital beträgt 60%
der eingezahlten Pflichtanteile.
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern. Solange die
Genossenschaft nicht mehr als 20
Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand
bestellt. Jedes Vorstandsmitglied
vertritt einzeln. Jedes
Vorstandsmitglied ist befugt, im
Namen der Genossenschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Vorstand:
Peter, Birgit, Ettlingen, *XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 07.11.2022.
a)
13.11.2023
Goßmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.