Handelsregister · GnR 700163
Chronologischer Auszug
RheinRose eG · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) RheinRose eG b) Rheinstetten c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder, insbesondere auch durch eine gute, sichere Wohnungsversorgung, sowie deren sozialen und kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. (2) dies wird erreicht durch folgende Geschäftsgegenstände der Genossenschaft: a) sie kann Bauten im In- und Ausland in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern, sich an Immobilienprojekten beteiligen und Immobilien bzw. Immobilienprojekte betreuen und steuern; b) sie kann alle im Bereich der Wohnungsund Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; c) sie kann Projektre in Bezug auf erneuerbare und alternative Energien und allgemein Umweltschutz betreiben, entwickeln und leiten; d) sie kann Beteiligungen erwerben, diese verwalten und verkaufen. | Keine Nachschusspflicht. Das Mindestkapital beträgt 60% der eingezahlten Pflichtanteile. | a) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Solange die Genossenschaft nicht mehr als 20 Mitglieder hat, wird nur ein Vorstand bestellt. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Peter, Birgit, Ettlingen, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Satzung vom 07.11.2022. | a) 13.11.2023 Goßmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.