Handelsregister · VR 1935

Chronologischer Auszug

Rheinischer Verein für katholische Arbeiterkolonien e.V. · Amtsgericht Aachen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rheinischer Verein für katholische Arbeiterkolonien

b)
Aachen
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem
dritten Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der erste
Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende vertreten den
Verein gemeinsam mit einem der anderen drei
Vorstandsmitglieder.

b)
1. Vorsitzender:
Schröders, Burkard, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kessmann, Heinz-Josef, Greven, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzender:
Professor Boskamp, Peter, Kerpen-Sindorf, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Dr. Paffen, Karl-Heinz, Herzogenrath, *XX.XX.XXXX
Beisitzer:
Nahen, Franz Josef, Kevelaer, *XX.XX.XXXX

Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
König, Gerold, Langerwehe, *XX.XX.XXXX
mit dem Wirkungskreis 1. Abschluss oder Kündigung von
Dienstverträgen, Ausbildungsvereinbarungen oder
Mietverträgen; 2. Beantragung von Zuschüssen oder
Darlehen und Feststellung der eventuell
dazugehörenden Bauplände, Baubeschreibungen und
Finanzierungspläne; 3. Abgabe von Erklärungen, die
Inhalt und Bedingungen eines Bewilligungsbescheides
anerkennen; 4. Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit
dem Post- und Fernmeldeverkehr.
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.10.1979 zuletzt geändert am 14.11.2000
a)
20.09.2004
Wiebe

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.02.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.09.2004.
Beschluss Bl. 149, 150.
Satzung Bl. 6 ff.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Gegenstand und Zweck des Vereins) und in § 10 (Zuständigkeit des Vorstandes)
beschlossen.
a)
10.10.2007
Gordalla

b)
Beschluss Band II Blatt 7ff der
Akten
neue Satzung Band II Blatt 21-25
der Akten
3b)
Nach Änderung der Vertretungsmacht
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
König, Gerold, Langerwehe, *XX.XX.XXXX
mit dem Wirkungskreis 1. Abschluss oder Kündigung von
Dienstverträgen, Ausbildungsvereinbarungen oder
Mietverträgen; 2. Beantragung von Zuschüssen oder
Darlehen und Feststellung der eventuell
dazugehörenden Baupläne, Baubeschreibungen und
Finanzierungspläne; 3. Abgabe von Erklärungen, die
Inhalt und Bedingungen eines Bewilligungsbescheides
anerkennen; 4. Rechtsgeschäfte der laufenden
Verwaltung.
a)
19.06.2008
Gordalla
4a)
Nach Beifügung des Rechtsformzusatzes:
Rheinischer Verein für katholische Arbeiterkolonien e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus
mindestens zwei und höchsten drei Personen.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Nicht mehr
Beisitzer:
Dr. rer. pol. Paffen, Karl-Heinz, Herzogenrath,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Beisitzer:
Nahen, Franz Josef, Kevelaer, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2011 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
die Änderung der allgemeienen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
31.05.2012
Gordalla

b)
Beschluss Blatt 70-82 der Akten
Band II
Satzung Blatt 75-82 der Akten
Band II
5b)
Nach Neuwahl:

Vorstandsmitglied:
König, Gerold, Langerwehe, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Brünker, Frank, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Schröders, Burkard, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kessmann, Heinz-Josef, Greven, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Professor Boskamp, Peter, Kerpen-Sindorf, *XX.XX.XXXX
a)
06.07.2012
Gordalla
6a)
Der Vorstand besteht aus mindestens einer und
höchstens drei Person/Personen. Bei einer Besetzung
mit einem Mitglied ist dieses Vorstandsmitglied
alleinvertretungsberechtigt. Bei mehreren
Vorstandsmitgliedern sind jeweils zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
König, Gerold, Langerwehe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Besonderer Vertreter gemäß § 30 BGB:
König, Gerold, Langerwehe, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der
Vorstand), § 10 (Die Zuständigkeit des Vorstandes) und § 14 (Aufsichtsrat) beschlossen.
a)
28.09.2017
Gräfen

b)
Beschluss Bl. 118-120 und 143-
150 d.A.
Satzung Bl. 131-134 d.A.
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 22.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
08.01.2024
Gordalla

b)
Beschluss Bd. II Blatt 164-165R
der Akten
Satzung Bd. II Blatt 166-169R
der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.