Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Britta Frede
Brey
Vorstand
Roland Wenzel
Montabaur
Vorstand
Daniel Marx
Idar-Oberstein
Vorstand
Richard Nelleßen
Remagen
Vorstand
Helmut Wilhelm Hohl
Lahnstein
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.1960 zuletzt geändert am 19.10.2002
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Insbesondere wurde der Name und die Vertretungsbefugnis des Vorstandes geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 26.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Aufnahmen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.08.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 28.10.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr des Verbandes), § 2 (Der Zweck und Aufgaben des Verbands), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 5 (Regelung von Streitigkeiten), § 6 (Mitgliedschaft), § 7 (Begründung der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 8 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 10 (Organe des Vereins), § 11 (Der Vorstand), § 12 (Die Zuständigkeit des Vorstands), § 18 (Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung), § 19 (Schlussbestimmung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 15.11.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.04.2006.
Fall 4
Fall 8
Satzung Blatt 491-497 der Akten
Fall 9
Satzung Blatt 522-529 der Akten
Fall 10
Fall 11
Fall 13
Satzung Blatt 709 bis 723 der Akten
Fall 15
Fall 17
Satzung Blatt 769 - 776 der Akten
Fall 18
Fall 20
Fall 21
Satzung Bl. 847-855 d. Akten
Fall 22
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.