Handelsregister · VR 41415
Chronologischer Auszug
RheinhesseN-Walker e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) RheinhesseN-Walker e.V. b) Dittelsheim-Heßloch | a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und dem Pressesprecher. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein. b) Vorsitzende: Gebhardt, Inka, Dittelsheim-Heßloch, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Hollich, Hiltrud, Zornheim, *XX.XX.XXXX Kassenführerin: Cramer, Stephanie, Stadecken-Elsheim, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Höckele, Claudia, St. Johann, *XX.XX.XXXX Pressesprecherin: Krebs, Sigrid, Eich, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 04.02.2015 / 21.07.2015. | a) 16.09.2015 Lotz b) Satzung: Bl. 35 - 39 |
| 2 | a) In Ergänzung zur Eintragung lfd. Nr. 1 vom 16.09.2015 eingetragen: Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenführer und dem Pressesprecher. Der Vorstand kann um einen Beisitzer ergänzt werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein. b) Vorsitzender: Dausner, Stefan, Nackenheim, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Fink, Marion, Osthofen, *XX.XX.XXXX Geändert, jetzt: Beisitzerin: Gebhardt, Inka, Dittelsheim-Heßloch, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Schriftführerin: Höckele, Claudia, St. Johann, *XX.XX.XXXX | a) 25.05.2022 Groß b) Bl. 49 ff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.