Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung können Geschäftsführer von den in § 181 BGB geregelten Beschränkungen befreit werden. Geschäftsführer, die gleichzeitig Gesellschafter sind, sind stets von diesen Beschränkungen befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Witt
Wesseling
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1975 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.10.2002 geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 22.12.1975 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 460 Amtsgericht Langenfeld getreten. Freigegeben am 17.01.2003.
Gesellschaftsvertrag Blatt 131 ff. Sonderband
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