Handelsregister · VR 778
Chronologischer Auszug
Rhein-Yacht-Club Niederkassel-Mondorf e.V. · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Rhein-Yacht-Club Niederkassel-Mondorf e.V. b) Niederkassel-Mondorf | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen 1.000,-- DM und 5.000,- - DM ist die Zustimmung mit einfacher Mehrheit des gesamten Vorstandes (insgesamt 5 Mitglieder) erforderlich. b) Vorstand: Weiermann, Dieter, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Vorstand: Laumann, Helga, Niederkassel, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 02.04.1973 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 13.06.2001 geändert. | a) 16.11.2004 Graichen b) Tag der ersten Eintragung: 27.09.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.11.2004. Satzung Blatt 163R-167 der Akten Beschlüsse Blatt 29-32, 33-34, 68, 119, 134-137 u. 162-162R der Akten |
| 2 | a) Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 1.000,- DM (eintausend) belasten, ist der geschäftsführende Vorstand berechtigt. Zwischen 1.000,- DM und 5.000,- DM ist die Zustimmung (einfache Mehrheit) des gesamten Vorstandes erforderlich. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 5.000,- DM oder länger als für einen Zeitraum von einem Jahr verpflichten, braucht der Vorstand das Einverständnis der Mitgliederversammlung. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist der Vorstand befreit. | a) 17.12.2004 Lambertz | ||
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2004 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Mitgliedschaft) und § 5 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag) beschlossen. | a) 21.02.2005 Lambertz b) Beschluss Blatt 178-181 der Akten | ||
| 4 | a) redaktionell angepasst und daher von Amts wegen berichtigend: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit nicht mehr als 500,00 EUR (fünfhundert) belasten, ist der geschäftsführende Vorstand berechtigt. Zwischen 500,00 EUR und 2.500,00 EUR ist die Zustimmung (einfache Mehrheit) des gesamten Vorstandes erforderlich. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 2.500,00 EUR oder länger als für einen Zeitraum von einem Jahr verpflichten, braucht der Vorstand das Einverständnis der Mitgliederversammlung. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Vorstand befreit. | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand) beschlossen. | a) 12.07.2012 Hennes b) Beschluss Blatt 196-197R der Akten | |
| 5 | b) Vorstand: Locke, Rainer, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Laumann, Helga, Niederkassel, *XX.XX.XXXX | a) 28.04.2014 Lambertz | ||
| 6 | b) Vorstand: Vossen, Reinhild, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Weiermann, Dieter, Niederkassel, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Locke, Rainer, Niederkassel, *XX.XX.XXXX | a) 13.07.2022 Börsch | ||
| 7 | b) Vorstand: Buhrandt, Norbert, Hennef, *XX.XX.XXXX | a) 10.07.2023 Blankenstein |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.