Die Anmietung, der Ankauf, die Vermietung oder der Verkauf von Immobilien einschließlich der Erwerb und die Veräußerung von Teileigentum; Standorte zur Einrichtung von Einzelhandelsunternehmen zu prüfen und zu beschaffen; die Planung und der Bau von Immobilien; Verwaltung von Liegenschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Die Vorstandsmitglieder und Prokuristen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, soweit sie im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vornehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Bernhard Meis
Borken
Vorstand
Tatjana Spruzina-Dick
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.08.2011 mit Änderung vom 19.09.2011
Die Hauptversammlung vom 03.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 03.05.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 16.000.000,00 EUR beschlossen. Diese Erhöhung des Grundkapitals ist vollständig durchgeführt; § 4 Ziffer (1) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.06.2017 entsprechend geändert.
Die Hauptversammlung vom 03.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 b) (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 8.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.06.2020 ist § 4 Ziffer 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4b (Genehmigtes Kapital) geändert.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.05.2017 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 8.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 19.04.2021 ist § 4 Ziffer (1) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert und § 4b der Satzung (Genehmigtes Kapital) wurde aufgehoben.
Die Hauptversammlung vom 20.10.2023 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 24.000.000,00 EUR und die Änderung des § 4 Ziffer (1) (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung vom 29.03.2023 hat die Einfügung des § 4b (Genehmigtes Kapital) in die Satzung beschlossen.
Freitext
Lfd. Nr. 3 Spalte 6 b) von Amts wegen gerötet
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 29.03.2023 hat den Vorstand durch Beschluss ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und oder Sacheinlagen einmal oder mehrmalig bis zum 28.03.2028 um bis zu EUR 24.000.000,00 (Genehmigtes Kapital) auf bis zu insgesamt EUR 96.000.000,00 zu erhöhen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.