Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, ein jeder mit Einzelvertretungsbefugnis. Ausgenommen von der Einzelvertretungsbefugnis sind Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 1.000,00 EUR. Für diese besteht Gesamtvertretungsbefugnis durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind jeweils befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eiens Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andrea Flörchinger
Ludwigshafen
Vorstand
Florianne Baqué
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.05.2009 mit Änderung vom 05.09.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) und § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 6 (Erwerb der Mitgliedschaften) und § 18 (Gültigkeit dieser Satzung, Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2020 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.