Handelsregister · HRB 23059

Chronologischer Auszug

"Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH" · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH"

b)
Ingelheim a. Rh.

c)
Die Gesellschaft nimmt für das Gebiet des
Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes, das in
der beigefügten Plankarte dargestellt ist
(Verbundgebiet), Aufgaben des öffentlichen
Personennahverkehrs wahr. Sie erfüllt
insbesondere Aufgaben auf dem Gebiet der
konzeptionellen Planung und der
Koordination des betrieblichen
Leistungsangebotes, wirkt für das
Verbundgebiet darauf hin, dass die
Planungen und Maßnahmen des
Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-
Nahe sowie der Aufgabenträger die
Mitglieder des Zweckverbands sind, aus
Mitgliedern des Zweckverbandes bestehen
oder denen die Aufgabe anstelle von
Mitgliedern des Zweckverbands übertragen
wurde (Aufgabenträger) und der
Verkehrsunternehmen, die
Nahverkehrsleistungen im Verbundgebiet
als Unternehmer im Sinne des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes oder des
Personenbeförderungsgesetzes erbringen
und Gesellschafter oder
Kooperationspartner der RNN GmbH sind
(Verbundunternehmen), koordiniert werden.
Sie stellt für die Verkehrsleistungen der
Verbundunternehmen (Verbundverkehr) die
Integration durch einen einheitlichen
Gemeinschaftstarif der
Verbundunternehmen einschließlich Tarifund Beförderungsbedingungen
(Verbundtarif) sicher. Entsprechende
Aufgaben nimmt die Gesellschaft für
Planungen und Maßnahmen zwischen dem
Verbundgebiet und benachbarten Gebieten
wahr. Die Gesellschaft kann die Aufgaben
einer Geschäftsstelle des Zweckverbandes
Verkehrsverbund Rhein-Nahe und der
Gemeinschaft der Verbundunternehmen
übernehmen, für die Aufgabenträger und
die Verbundunternehmen sowie bei
Sicherung kostendeckender Entgelte für
Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen
unmittelbar und mittelbar benachbarter
Gebiete als Dienstleister in Fragen des
öffentlichen Personennahverkehrs sowie in
sonstigen Verkehrsfragen tätig werden und
Aufgaben der zweckgebundenen
Verkehrsforschung wahrnehmen. Die
Gesellschaft handelt gegenüber den
Aufgabenträgern und Verbundunternehmen
interessen- und wettbewerbsneutral. Die
Durchführung des Verkehrs selbst ist nicht
Aufgabe der Gesellschaft.
30.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Hammermeister, Wolfgang, Schiffweiler,
*XX.XX.XXXX
Einzelprokura
Ebert, Heiko Mario, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.10.1999
a)
08.12.2005
Schneider

b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.02.2000

Dieses Blatt ist bei
gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Bingen
am Rhein HRB 3069
getreten.
Freigegeben am
08.12.2005.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 22.02.2000
Sonderband
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstrasse 2, 55218 Ingelheim a. Rh.
a)
19.11.2009
Güntherodt
3b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Meyer, Silke, Bad Sobernheim, *XX.XX.XXXX

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hammermeister, Wolfgang, Schiffweiler,
*XX.XX.XXXX
a)
25.11.2019
Dannegger

b)
Fall 11
4c)
Die Wahrnehmung von Aufgaben des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
zur Einrichtung, Fortentwicklung und zum
Betrieb eines Verkehrsverbundes im Raum
des Zweckverbandes Rhein-Nahe
Nahverkehrsverbund (ZRNN) im Sinne der
Vorschriften des Nahverkehrsgesetzes
Rheinland-Pfalz. Hierbei handelt es sich, im
Rahmen der personellen und finanziellen
Leistungsfähigkeit, insbesondere um
- die Weiterentwicklung des Verbundtarifs,
Einführung und Entwicklung von Anschlussund Übergangstarifen, Entwicklung von
tariflichen Gemeinschafts-lösungen sowie
die Erstellung von einheitlichen
Beförderungsbedingungen im Benehmen
mit den Verbundpartnern;
- die Umsetzung eines vom ZRNN
festgelegten Höchsttarifes und die
Abwicklung und Weiterleitung der
entsprechenden Ausgleichsleistungen;
- die Entwicklung von Marketingstrategien
und die Durchführung eines einheitlichen
Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit;
- die Abstimmung und Einführung
einheitlicher Vertriebs- und
Informationssysteme sowie deren
Standards, einschließlich elektronischer
Fahrplanauskunft und digitaler
Vertriebssysteme;
- die Vorbereitung der Aufstellung,
Änderung und Ergänzung der
Nahverkehrspläne (über die Durchführung
lokaler Nahverkehrspläne entscheiden die
zuständigen Aufgabenträger);
- die abgestimmte Durchführung von
Verkehrsplanungen,
Verkehrsuntersuchungen und
Verkehrserhebungen, die dem
Verbundzweck dienen;
- die Abstimmung verkehrlicher und
betrieblicher Leistungsangebote, auch
verbund- bzw. grenzüberschreitender
Verkehre, sofern sie das Verbundgebiet
betreffen, Unterstützung und Begleitung bei
wettbewerblichen und anderen
Vergabeverfahren und die Kontrolle der
Einhaltung von Verkehrsverträgen;
- die zukünftige Weiterentwicklung des
Verkehrsverbundes zu einem
Mobilitätsverbund, wie durch
Kooperationen mit anderen
Mobilitätsangeboten und -anbietern und
deren Vermittlung;
- die Einwerbung und die Verwaltung von
Fördermitteln des Bundes und der Länder;
- die Koordination der Planung, Umsetzung
und Finanzierung von
Infrastruktureinrichtungen mit Bezug zum
ÖPNV (z. B. Verkehrsleitsysteme,
Telematik, Haltestellen, Bahnstationen); die
Abwicklung der Finanzierung bei vertraglich
gesicherter Refinanzierung;
- die Erstellung bzw. Bewertung von
Entwicklungsplänen für den ÖPNV (z. B.
Masterpläne, Luftreinhaltepläne,
Tourismusentwicklungspläne, Integrierte
Mobilitätskonzepte);
- die Abstimmung und Einführung von
Rahmenvorgaben für Erfassung und
Aufteilung der von den
Verkehrsunternehmen im Rahmen des
Verbundverkehrs erzielten Einnahmen und
die Durchführung der Einnahmenaufteilung.

Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich
auf das Gebiet des ZRNN und, soweit
Übergangs- und Anerkennungstarife gelten,
bezüglich dieser Tarife auf die davon
erfassten angrenzenden
Kooperationsräume. Die operativen
Tätigkeiten dürfen im Verhältnis zu den
vom ZRNN wahrgenommenen operativen
Tätigkeiten keine Doppelstrukturen oder
doppelte Aufgabenwahrnehmungen
begründen.

Die Gesellschaft kann
Kooperationsverträge mit
Verkehrsverbünden,
Verkehrsunternehmensverbünden und zusammenschlüssen schließen (z.B. mit
dem Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden).
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt,
insbesondere in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2
(Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Dauer der Gesellschaft,
Wirtschaftsjahr) (bisher § 4), § 5 (Stammkapital,
Stammeinlagen) (bisher § 3) und § 7 (Geschäftsführung,
Vertretung der Gesellschaft) (bisher § 14) beschlossen. Der
Unternehmensgegenstandes wurde geändert.
a)
19.10.2021
Peter

b)
Fall 13
5Einzelprokura:
Remy, Marco, Mainz, *XX.XX.XXXX
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 2
(Aufsichtsrat) , § 9 Abs. 6 und Abs. 9 (Einberufung und
Baschlussfassung des Aufsichtsrats), § 12 Abs. 7
(Einberufung und Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung) und § 20 Abs. 1
(Schlussbestimmungen) beschlossen.
a)
08.03.2023
Fischer

b)
Fall 14
6a)
Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 3
(Geschäftührung, Vertretung der Gesellschaft), § 9 Abs.7
(Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 10
Abs. 3 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 13 (Zuständigkeit der
Gesellschafterversammlung), § 15 (Jahresabschluss und
Lagebericht) und § 16 Abs. 2 (Ergebnisverwendung)
beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu
gefasst.
a)
18.07.2023
Schuberth

b)
Fall 15

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.