Handelsregister · HRB 23059
Chronologischer Auszug
"Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH" · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) "Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund GmbH" b) Ingelheim a. Rh. c) Die Gesellschaft nimmt für das Gebiet des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes, das in der beigefügten Plankarte dargestellt ist (Verbundgebiet), Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs wahr. Sie erfüllt insbesondere Aufgaben auf dem Gebiet der konzeptionellen Planung und der Koordination des betrieblichen Leistungsangebotes, wirkt für das Verbundgebiet darauf hin, dass die Planungen und Maßnahmen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein- Nahe sowie der Aufgabenträger die Mitglieder des Zweckverbands sind, aus Mitgliedern des Zweckverbandes bestehen oder denen die Aufgabe anstelle von Mitgliedern des Zweckverbands übertragen wurde (Aufgabenträger) und der Verkehrsunternehmen, die Nahverkehrsleistungen im Verbundgebiet als Unternehmer im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder des Personenbeförderungsgesetzes erbringen und Gesellschafter oder Kooperationspartner der RNN GmbH sind (Verbundunternehmen), koordiniert werden. Sie stellt für die Verkehrsleistungen der Verbundunternehmen (Verbundverkehr) die Integration durch einen einheitlichen Gemeinschaftstarif der Verbundunternehmen einschließlich Tarifund Beförderungsbedingungen (Verbundtarif) sicher. Entsprechende Aufgaben nimmt die Gesellschaft für Planungen und Maßnahmen zwischen dem Verbundgebiet und benachbarten Gebieten wahr. Die Gesellschaft kann die Aufgaben einer Geschäftsstelle des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Nahe und der Gemeinschaft der Verbundunternehmen übernehmen, für die Aufgabenträger und die Verbundunternehmen sowie bei Sicherung kostendeckender Entgelte für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen unmittelbar und mittelbar benachbarter Gebiete als Dienstleister in Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in sonstigen Verkehrsfragen tätig werden und Aufgaben der zweckgebundenen Verkehrsforschung wahrnehmen. Die Gesellschaft handelt gegenüber den Aufgabenträgern und Verbundunternehmen interessen- und wettbewerbsneutral. Die Durchführung des Verkehrs selbst ist nicht Aufgabe der Gesellschaft. | 30.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Hammermeister, Wolfgang, Schiffweiler, *XX.XX.XXXX | Einzelprokura Ebert, Heiko Mario, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.10.1999 | a) 08.12.2005 Schneider b) Tag der ersten Eintragung: 22.02.2000 Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger Konzentration der Registergerichte zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichtes Bingen am Rhein HRB 3069 getreten. Freigegeben am 08.12.2005. Gesellschaftsvertrag Blatt 22.02.2000 Sonderband |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bahnhofstrasse 2, 55218 Ingelheim a. Rh. | a) 19.11.2009 Güntherodt | ||||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Meyer, Silke, Bad Sobernheim, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Hammermeister, Wolfgang, Schiffweiler, *XX.XX.XXXX | a) 25.11.2019 Dannegger b) Fall 11 | ||||
| 4 | c) Die Wahrnehmung von Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zur Einrichtung, Fortentwicklung und zum Betrieb eines Verkehrsverbundes im Raum des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN) im Sinne der Vorschriften des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz. Hierbei handelt es sich, im Rahmen der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit, insbesondere um - die Weiterentwicklung des Verbundtarifs, Einführung und Entwicklung von Anschlussund Übergangstarifen, Entwicklung von tariflichen Gemeinschafts-lösungen sowie die Erstellung von einheitlichen Beförderungsbedingungen im Benehmen mit den Verbundpartnern; - die Umsetzung eines vom ZRNN festgelegten Höchsttarifes und die Abwicklung und Weiterleitung der entsprechenden Ausgleichsleistungen; - die Entwicklung von Marketingstrategien und die Durchführung eines einheitlichen Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit; - die Abstimmung und Einführung einheitlicher Vertriebs- und Informationssysteme sowie deren Standards, einschließlich elektronischer Fahrplanauskunft und digitaler Vertriebssysteme; - die Vorbereitung der Aufstellung, Änderung und Ergänzung der Nahverkehrspläne (über die Durchführung lokaler Nahverkehrspläne entscheiden die zuständigen Aufgabenträger); - die abgestimmte Durchführung von Verkehrsplanungen, Verkehrsuntersuchungen und Verkehrserhebungen, die dem Verbundzweck dienen; - die Abstimmung verkehrlicher und betrieblicher Leistungsangebote, auch verbund- bzw. grenzüberschreitender Verkehre, sofern sie das Verbundgebiet betreffen, Unterstützung und Begleitung bei wettbewerblichen und anderen Vergabeverfahren und die Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsverträgen; - die zukünftige Weiterentwicklung des Verkehrsverbundes zu einem Mobilitätsverbund, wie durch Kooperationen mit anderen Mobilitätsangeboten und -anbietern und deren Vermittlung; - die Einwerbung und die Verwaltung von Fördermitteln des Bundes und der Länder; - die Koordination der Planung, Umsetzung und Finanzierung von Infrastruktureinrichtungen mit Bezug zum ÖPNV (z. B. Verkehrsleitsysteme, Telematik, Haltestellen, Bahnstationen); die Abwicklung der Finanzierung bei vertraglich gesicherter Refinanzierung; - die Erstellung bzw. Bewertung von Entwicklungsplänen für den ÖPNV (z. B. Masterpläne, Luftreinhaltepläne, Tourismusentwicklungspläne, Integrierte Mobilitätskonzepte); - die Abstimmung und Einführung von Rahmenvorgaben für Erfassung und Aufteilung der von den Verkehrsunternehmen im Rahmen des Verbundverkehrs erzielten Einnahmen und die Durchführung der Einnahmenaufteilung. Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet des ZRNN und, soweit Übergangs- und Anerkennungstarife gelten, bezüglich dieser Tarife auf die davon erfassten angrenzenden Kooperationsräume. Die operativen Tätigkeiten dürfen im Verhältnis zu den vom ZRNN wahrgenommenen operativen Tätigkeiten keine Doppelstrukturen oder doppelte Aufgabenwahrnehmungen begründen. Die Gesellschaft kann Kooperationsverträge mit Verkehrsverbünden, Verkehrsunternehmensverbünden und zusammenschlüssen schließen (z.B. mit dem Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden). | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt, insbesondere in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft), § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Dauer der Gesellschaft, Wirtschaftsjahr) (bisher § 4), § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) (bisher § 3) und § 7 (Geschäftsführung, Vertretung der Gesellschaft) (bisher § 14) beschlossen. Der Unternehmensgegenstandes wurde geändert. | a) 19.10.2021 Peter b) Fall 13 | |||
| 5 | Einzelprokura: Remy, Marco, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Abs. 2 (Aufsichtsrat) , § 9 Abs. 6 und Abs. 9 (Einberufung und Baschlussfassung des Aufsichtsrats), § 12 Abs. 7 (Einberufung und Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung) und § 20 Abs. 1 (Schlussbestimmungen) beschlossen. | a) 08.03.2023 Fischer b) Fall 14 | |||
| 6 | a) Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 Abs. 3 (Geschäftührung, Vertretung der Gesellschaft), § 9 Abs.7 (Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 10 Abs. 3 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 13 (Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung), § 15 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 16 Abs. 2 (Ergebnisverwendung) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst. | a) 18.07.2023 Schuberth b) Fall 15 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.