Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer. Gemäß § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und dem Geschäftsführer oder dem Kassierer gemeinschaftlich vertreten. Für folgende Geschäfte ist eine 2/3-Mehrheit im Vorstand erforderlich: a) Hergabe oder Aufnahme von Darlehen, die den Betrag von 5000,00 Euro übersteigen. b) Belastung des Vereinsvermögens um den gleichen Betrag. c) Ausgaben, die den unter a) genannten Betrag übersteigen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marion Seidel-Rindfleisch
Recklinghausen
Vorstand
Thomas Alfred Ehlert
Recklinghausen
Vorstand
Johannes Rindfleisch
Recklinghausen
Vorstand
Christoph Rindfleisch
Bochum
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.04.1996 zuletzt geändert am 26.05.1996
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Rechte der Mitglieder), 14 (Mitgliederversammlung), 15 (Der Vorstand) und 17 (Erweiterter Vorstand) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 09.05.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.08.2004.
Anmeldung Blatt 1-2 SB
Anmeldung Blatt 8 ff. SB.
Anmeldungen Blatt 14 ff, 20 ff. SB.
Anmeldung Blatt 22 ff. SB
Satzung Blatt 33 ff. SB
Anmeldung Blatt 42 SB
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.