Entwicklung neuer Produkte, Konzepte und Vertriebsarten mit Schwerpunkt im Bereich des Vertriebs digitaler Versicherungsprodukte
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Arne Barinka
Aachen
Geschäftsführer(in)
Peter Schneeberger
Korschenbroich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 8. März 2018, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 18. April 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 93967) nach Neuss beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. April 2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18. April 2018 hat weiter die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 6a ( Verwaltungsrat ) beschlossen.
Formwechsel
Mit der RheinLand Holding AG, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 1113) als herrschendem Unternehmen ist am 14. Mai 2018 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Hauptrversammlung des herrschenden Unternehmens vom 4. Juli 2018 und die Gesellschafterversammlung des beherrschten Unternehmens am 9. Juli 2018 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.