Handelsregister · HRB 31450

Chronologischer Auszug

REWI GmbH · Amtsgericht Augsburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
REWI GmbH

b)
Schwabmünchen
Geschäftsanschrift:
Luitpoldstr. 18, 86830 Schwabmünchen

c)
Gebäudereinigung
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Sommer, Isabell, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2017.

b)
Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen
Unternehmens Swen Reinhardt-Sommmer eK mit dem Sitz in
Schwabmünchen (Amtsgericht Augsburg HRA 19140) aus
dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst
wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden
Rechtsträgers.
a)
06.04.2017
Dr. Kirchmayer
2b)
Die Ausgliederung wurde am 10.04.2017 im Register des
Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe
Amtsgericht Augsburg HRA 19140).
a)
10.04.2017
Dr. Kirchmayer
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 27.10.2023 (Az. IN 636/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
02.11.2023
Becker

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.