Handelsregister · HRB 31450
Chronologischer Auszug
REWI GmbH · Amtsgericht Augsburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) REWI GmbH b) Schwabmünchen Geschäftsanschrift: Luitpoldstr. 18, 86830 Schwabmünchen c) Gebäudereinigung | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Sommer, Isabell, Schwabmünchen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2017. b) Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Swen Reinhardt-Sommmer eK mit dem Sitz in Schwabmünchen (Amtsgericht Augsburg HRA 19140) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. | a) 06.04.2017 Dr. Kirchmayer | |
| 2 | b) Die Ausgliederung wurde am 10.04.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRA 19140). | a) 10.04.2017 Dr. Kirchmayer | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 27.10.2023 (Az. IN 636/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.11.2023 Becker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.