Förderung selbstständiger REWE- Kaufleute der REWE Großhandel e.G. Hungen, die ihren Warenbedarf bei der Gesellschaft oder der REWE-Zentral AG beziehen. REWE-Partnerschafts-Kaufleute/-Gesellschaften sind selbstständige REWE-Kaufleute im Sinne des Gesellschaftsvertrages. Ziel der Gesellschaft ist die Förderung des der Gesellschaft verbundenen selbstständigen Lebensmitteleinzelhandels.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Fricke
Feldatal
Geschäftsführer(in)
Günter Götzelmann
Nordheim
Geschäftsführer(in)
Sven Gippert
Göttingen
Prokurist(in)
Hans-Martin Obermann
Gießen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Eileen Scholz
Gera
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Geschäftsführer und Prokuristen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit soweit es sich um Rechtsgeschäfte mit herrschenden, abhängigen oder beteiligten Unternehmen handelt, bei denen sie ebenfalls vertretungsberechtigt sind.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 147-151 Sonderband
Fall 9
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Friedberg, nunmehr Amtsgericht Gießen.
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Fall 15
Fall 16
Fall 17
Fall 19
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.07.1967 zuletzt geändert am 22.06.1990
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 (Gewinn und Verlust) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.