Handelsregister · GnR 853

Chronologischer Auszug

REW - Rheinische Energie- und Wertegenossenschaft eG (REW - eG) · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 04.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
REW - Rheinische Energie- und
Wertegenossenschaft eG (REW - eG)

b)
Köln

c)
1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und nachhaltige
Arbeitsmarktpolitik.
2) Die Mitglieder der Genossenschaft
wollen ihre Ziele durch gemeinsame
Aktionen und gegenseitige
Unterstützung mittels der Verbesserung
ihrer wirtschaftlichen Lage erreichen.
Sie bedienen sich dazu eines
gemeinsam errichteten
Wirtschaftsbetriebes
(Genossenschaftsbetrieb).
Die Genossenschaft erbringt als
Dienstleistung die Förderung
nachhaltiger Energieerzeugung und
Werterhaltung natürlicher Ressourcen.
Die Hauptaufgabe soll die Beratung zur
Errichtung, Erschließung und zur
Förderung solcher Projekte sein.
3) Die Genossenschaft kann Produkte
herstellen oder verwerten und
Dienstleistungen im eigenen Betrieb
oder für Dritte erbringen. Die Mitglieder
stellen der Genossenschaft in erster
Linie ihre eigene Arbeitskraft zur
Verfügung. Die Genossenschaft darf sich
an anderen Unternehmen beteiligen. Sie
ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder
innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf
Dritte zur übertragen.
4) Die Genossenschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.
5) Die Genossenschaft ist berechtigt,
Teile des Genossenschaftskapitals in
rentierliche Geld- und
Kapitalmarktpapiere, nach Abstimmung
durch die Generalversammlung,
anzulegen.
Keine Nachschusspflichta)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt
einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist
befugt, im Namen der
Genossenschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Vorstand:
Bedburdick, Hans-Theodor, Berlin,
*XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 13.09.2013
Durch Beschluss der Generalversammlung
vom 14.10.2013 wurde die Satzung
neugefasst.
a)
18.10.2013
Schmied
2b)
Vorstand:
Nissen, Christian, Berlin, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Kaltenegger, Christian, Wien /
Österreich, *XX.XX.XXXX
a)
09.01.2018
Kutz
3c)
1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und nachhaltige
Arbeitsmarktpolitik, u. a. mittels
Durchführung von Wohnungs- und
Gewerbebau für eigene Rechnung,
Investitionen und Entwicklung in
Informations- und
Sicherheitstechnologie, Förderung
nachhaltiger Energieerzeugung,
Werterhaltung örtlicher, natürlicher
Ressourcen (Bodenschätze, Rohstoffe)
und durch die Beratung zur Errichtung,
Erschließung und zur Förderung solcher
Projekte.

2) Die Mitglieder der Genossenschaft
wollen ihre Ziele durch gemeinsame
Aktionen und gegenseitige
Unterstützung mittels der Verbesserung
ihrer wirtschaftlichen Lage erreichen.
Sie bedienen sich dazu eines
gemeinsam errichteten
Wirtschaftsbetriebes
(Genossenschaftsbetrieb).

3) Die Genossenschaft kann Produkte
herstellen oder verwerten und
Dienstleistungen im eigenen Betrieb
oder für Dritte erbringen. Die Mitglieder
stellen der Genossenschaft in erster
Linie ihre eigene Arbeitskraft zur
Verfügung. Die Genossenschaft darf sich
an anderen Unternehmen beteiligen. Sie
ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder
innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf
Dritte zur übertragen.

4) Die Genossenschaft ist berechtigt,
Zweigniederlassungen zu errichten. Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen.

(5) Die Genossenschaft ist berechtigt,
zur Sicherung der Liquidität, Teile des
Genossenschaftskapitals in rentierliche
Geld- und Kapitalmarktpapiere, nach
Abstimmung durch die
Generalversammlung, anzulegen. Zur
Erreichung des
Gesellschaftszwecks kann die
Genossenschaft ebenfalls investierende
Genossen aufnehmen und eigene
Anleihen oder Darlehen auflegen und
zeichnen und zeichnen lassen, soweit
sie konform mit allen gesetzlichen
Grundlagen sind und dem
Genossenschaftsgesetz entsprechen. Es
ist eine
Abstimmung mit der
Generalversammlung vorzunehmen.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kaltenegger, Christian, Wien /
Österreich, *XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 23.06.2018 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1, 2
und 5 (Zweck und Gegenstand der
Genossenschaft), § 19 (Organe) und § 20
Abs. 1 (Vorstand) beschlossen.
a)
22.02.2019
Wulff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.