Handelsregister · GnR 853
Chronologischer Auszug
REW - Rheinische Energie- und Wertegenossenschaft eG (REW - eG) · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) REW - Rheinische Energie- und Wertegenossenschaft eG (REW - eG) b) Köln c) 1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und nachhaltige Arbeitsmarktpolitik. 2) Die Mitglieder der Genossenschaft wollen ihre Ziele durch gemeinsame Aktionen und gegenseitige Unterstützung mittels der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage erreichen. Sie bedienen sich dazu eines gemeinsam errichteten Wirtschaftsbetriebes (Genossenschaftsbetrieb). Die Genossenschaft erbringt als Dienstleistung die Förderung nachhaltiger Energieerzeugung und Werterhaltung natürlicher Ressourcen. Die Hauptaufgabe soll die Beratung zur Errichtung, Erschließung und zur Förderung solcher Projekte sein. 3) Die Genossenschaft kann Produkte herstellen oder verwerten und Dienstleistungen im eigenen Betrieb oder für Dritte erbringen. Die Mitglieder stellen der Genossenschaft in erster Linie ihre eigene Arbeitskraft zur Verfügung. Die Genossenschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zur übertragen. 4) Die Genossenschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 5) Die Genossenschaft ist berechtigt, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere, nach Abstimmung durch die Generalversammlung, anzulegen. | Keine Nachschusspflicht | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Bedburdick, Hans-Theodor, Berlin, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Satzung vom 13.09.2013 Durch Beschluss der Generalversammlung vom 14.10.2013 wurde die Satzung neugefasst. | a) 18.10.2013 Schmied | |
| 2 | b) Vorstand: Nissen, Christian, Berlin, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kaltenegger, Christian, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX | a) 09.01.2018 Kutz | ||||
| 3 | c) 1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und nachhaltige Arbeitsmarktpolitik, u. a. mittels Durchführung von Wohnungs- und Gewerbebau für eigene Rechnung, Investitionen und Entwicklung in Informations- und Sicherheitstechnologie, Förderung nachhaltiger Energieerzeugung, Werterhaltung örtlicher, natürlicher Ressourcen (Bodenschätze, Rohstoffe) und durch die Beratung zur Errichtung, Erschließung und zur Förderung solcher Projekte. 2) Die Mitglieder der Genossenschaft wollen ihre Ziele durch gemeinsame Aktionen und gegenseitige Unterstützung mittels der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage erreichen. Sie bedienen sich dazu eines gemeinsam errichteten Wirtschaftsbetriebes (Genossenschaftsbetrieb). 3) Die Genossenschaft kann Produkte herstellen oder verwerten und Dienstleistungen im eigenen Betrieb oder für Dritte erbringen. Die Mitglieder stellen der Genossenschaft in erster Linie ihre eigene Arbeitskraft zur Verfügung. Die Genossenschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie ist berechtigt, einzelne Tätigkeitsfelder innerhalb ihres Aufgabenbereiches auf Dritte zur übertragen. 4) Die Genossenschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (5) Die Genossenschaft ist berechtigt, zur Sicherung der Liquidität, Teile des Genossenschaftskapitals in rentierliche Geld- und Kapitalmarktpapiere, nach Abstimmung durch die Generalversammlung, anzulegen. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann die Genossenschaft ebenfalls investierende Genossen aufnehmen und eigene Anleihen oder Darlehen auflegen und zeichnen und zeichnen lassen, soweit sie konform mit allen gesetzlichen Grundlagen sind und dem Genossenschaftsgesetz entsprechen. Es ist eine Abstimmung mit der Generalversammlung vorzunehmen. | b) Nicht mehr Vorstand: Kaltenegger, Christian, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 23.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. 1, 2 und 5 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 19 (Organe) und § 20 Abs. 1 (Vorstand) beschlossen. | a) 22.02.2019 Wulff |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.