Gegenstand des Unternehmens ist die Rückversicherung von Versicherungsgesellschaften. Die Gesellschaft darf nur Rückversicherungsgeschäfte und damit verbundene Geschäfte und Dienstleistungen betreiben. Als verbundenes Geschäft gelten auch die Funktion und Tätigkeiten als Holdinggesellschaft in Bezug auf Unternehmen in der Finanzbranche im Sinne des § 2 Abs. 3 des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sandra Kreuch
Erfurt
Vorstand
Stefan Heiden
Frankfurt
Vorstand
Björn Knispel
Lohfelden
Prokurist(in)
Björn Wieczorek
Kassel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.07.2007
Die Hauptversammlung vom 12.11.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 11 (Beschlussfassung), 15 (Satzungsänderungen, Abschlussprüfer) und 16 (Hauptversammlung, Ort und Einberufung) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 28.05.2015 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Grundkapital), 4 (Aktien und sonstige Titel), 5 (Vorstand), 6 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft), 7 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) , 8 (Vorsitzender und Stellvertreter), 9 (Sitzungen), 10 (Beschlussfassung), 11 (Geschäftsordnung), 12 (Ausschüsse), 13 (Vergütungen), 14 (Satzungsänderungen, Abschlussprüfer), 15 (Ort und Einberufung), 16 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Geschäftsordnung), 17 (Beschlussfassung), 18 (Jahresabschluss), 19 (Rücklagen) und 20 (Gründungsaufwand) beschlossen. Die bisherigen §§ 3 (Bekanntmachungen) und 17 (Teilnahmerecht) wurden ersatzlos gestrichen.
Die Hauptversammlung vom 07.05.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Satzung vom 11.07.2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 5000.000 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital ).
Freitext
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.