Handelsregister · HRB 10264
Chronologischer Auszug
REVENTOR GmbH · Amtsgericht Landshut
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) REVENTOR GmbH b) Falkenberg Geschäftsanschrift: Eggenfeldener Str. 34, 84326 Falkenberg c) Das Design und die Entwicklung von Prototypen und Spezialprodukten nach Kundenspezifikationen, sowie internationaler Warenhandel. | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Lagner, Georg, Burgkirchen / Österreich, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2015. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2016 hat die Änderung der Ziffer 1 (Sitz, bisher Tiefenbach, Amtsgericht Passau HRB 9369) der Satzung beschlossen. | a) 02.03.2016 Kolb | |
| 2 | b) Simbach am Inn Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Münchner Straße 14a, 84359 Simbach am Inn | a) Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 04.12.2019 Dr. Brenner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.