Handelsregister · HRB 8076
Chronologischer Auszug
Rettungsdienst Oberhavel GmbH · Amtsgericht Neuruppin
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Oberhavel Labor GmbH b) Oranienburg c) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der klinischen Labore für kommunale Einrichtungen und kommunale Beteiligungsgesellschaften, insbesondere für die Betriebe der Oberhavel Kliniken GmbH und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft ist hierfür zur Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sowie zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal befugt. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Dr. Troppens, Detlef, *XX.XX.XXXX, Oranienburg OT Lehnitz mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 06.12.2007 | a) 12.02.2008 Rose | |
| 2 | a) Rettungsdienst Oberhavel GmbH b) Geschäftsanschrift: Robert-Koch-Straße 2-12, 16515 Oranienburg c) Der Betrieb eines Rettungsdienstes im Sinne und gemäß den Anforderungen des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist hierfür zur Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sowie zur Zurverfügungstellung des notwendigen, hinreichend qualifizierten Personals verpflichtet, sowie zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal befugt. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2010 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere geändert in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). | a) 31.08.2010 Steineke | |||
| 3 | 1. Mantei, Dorothea, *XX.XX.XXXX, Löwenberger Land OT Neulöwenberg Einzelprokura | a) 03.01.2011 Fritze | ||||
| 4 | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2010 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden. | a) 09.03.2011 Rose | ||||
| 5 | 2. Dr. med. Heinrich, Frank, *XX.XX.XXXX, Rathenow Einzelprokura | a) 01.08.2013 Fritze | ||||
| 6 | Änderung zu Nr. 2: Das Geburtsdatum ist berichtigt. Dr. med. Heinrich, Frank, *XX.XX.XXXX, Rathenow Einzelprokura | a) 25.10.2013 Rensch | ||||
| 7 | c) Der Betrieb eines Rettungsdienstes im Sinne und gemäß den Anforderungen des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann, unter der Maßgabe, dass die auftraggebende Gebietskörperschaft die Kontrolle über die Gesellschaft gleich einer eigenen Dienststelle ausüben kann und die Gesellschaft im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist. Die Gesellschaft ist insbesondere zur Errichtung und Betrieb der erforderlichen Anlagen und Einrichtungen sowie zur Zurverfügungstellung des notwendigen, hinreichend qualifizierten Personals sowie zur Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal befugt. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtswesens. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Rettungsdienstes im Sinne und gemäß den Anforderungen des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (BbgRettG) in der jeweils gültigen Fassung. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen. Die Körperschaft kann ihre satzungsgemäßen Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit den übrigen Gesellschaften der Oberhavel Kliniken Gruppe insbesondere durch den Austausch von Waren und Dienstleistungen verwirklichen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 Nr. 2 AO bleibt unberührt. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Oberhavel Kliniken GmbH, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). | a) 10.12.2021 Baum |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.