Handelsregister · VR 17230

Chronologischer Auszug

Rettet St. Lukas e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Rettet St. Lukas e.V.

b)
München
a)
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
200,-- Euro der Zustimmung des Förderausschusses
bedürfen.

b)
Vorstand:
Flad, Christoph, München, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Oppitz, Klaus Dieter, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 15.03.2001
a)
29.11.2001
Felkl

b)
Tag der ersten Eintragung:
26.04.2001.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 4 So.
2b)
Gewählt:
Vorstand:
Gottschling, Helmut, München, *XX.XX.XXXX

Ausgeschieden:
Vorstand:
Flad, Christoph, München, *XX.XX.XXXX
a)
10.06.2005
Seidl
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.02.2003 hat die Änderung des § 8 (Vereinsorgane) der
Satzung beschlossen. Ein neuer § 18 (Kuratorium) wurd eingefügt. Die Nummerierung der
nachfolgenden Paragraphen hat sich geändert.

Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2009 hat die Änderung der §§ 10 Förderausschuss),
13 (Kassenführung) und 16 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) der Satzung
beschlossen
a)
26.03.2010
Bachinger

b)
Protokoll Bl. 16 SB;

Protokoll Bl. 9 SB;
4b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Oppitz, Klaus Dieter, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Hienzsch, Stefan, München, *XX.XX.XXXX
a)
30.07.2012
Kraft
5a)
Geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise
beschränkt, daß Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als
500,-- Euro der Zustimmung des Förderausschusses
bedürfen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.3.2013 hat die Änderung der §§ 9 (Vorstand), 11
(Sitzungen des Förderausschusses), 13 (Verwaltung des Vereinsvermögens), 15 (Aufgaben
der ordentlichen Mitgliederversammlung), 16 (Beschlussfassung der
Mitgliederversammlung) und 19 (Rechnungsprüfung) der Satzung beschlossen.
a)
26.07.2013
Seidl

b)
Protokoll Bl. 21 SB;
6a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2018 hat die Änderung des § 2 (Vereinszweck) der
Satzung beschlossen.
a)
29.11.2018
Seidl

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 25
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.