Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht wird für Rechtsgeschäfte mit Dritten auf einen Betrag von 10.000.00 € im Einzelfall beschränkt. Bei Rechtsgeschäften, die einen Betrag von 10.000,00 € überschreiten, ist ein einstimmiger Vorstandsbeschluss oder ein Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Fall 1
Satzung Bl. 32 ff. d. A.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 04.07.2025, geändert am 18.08.2025.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.